Die Aufbereitung und Sterilisation von Arbeitsgeräten: 3 Schritte
In Tattoostudios ist die Aufbereitung und Sterilisation der Arbeitsgeräte ein essenzieller Schutzmechanismus, um die Übertragung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Tattoostudios sind dazu verpflichtet, strenge Hygienestandards bei der Behandlung von Arbeitsgeräten zu befolgen.
1. Gründliche Reinigung vor der Desinfektion und Sterilisation
Vor der eigentlichen Sterilisation müssen alle wiederverwendbaren Arbeitsgeräte gründlich gereinigt werden. Dies beinhaltet das Entfernen von sichtbaren Verunreinigungen wie Blut, Tinte oder Geweberückständen. Die Reinigung erfolgt mit speziellen Reinigungsmitteln und - verfahren, um sicherzustellen, dass alle Oberflächen des Geräts erreicht werden.
2. Desinfektion als zweiter Schutzschritt
Nach der Reinigung folgt die Desinfektion der Arbeitsgeräte. Hierbei werden hochwirksame Desinfektionsmittel eingesetzt, die alle potenziellen Krankheitserreger abtöten. Die Desinfektion ist dafür da, um sicherzustellen, dass selbst nach der Reinigung keine infektiösen Mikroorganismen auf den Arbeitsgeräten verbleiben. Das Mittel sollte begrenzt viruzid sein und auf der VAH-Liste des Verbund für Angewandte Hygiene e.V. gelistet sein.
3. Sterilisation für maximale Sicherheit
Die Sterilisation ist der abschließende Schritt im Prozess der Aufbereitung von Arbeitsgeräten. Hierbei werden die Instrumente so behandelt, dass sämtliche Mikroorganismen, einschließlich Viren und Bakterien, abgetötet werden. Dabei werden verschiedene Sterilisationsverfahrenangewendet werden, je nach Art der verwendeten Instrumente:
- Dampfsterilisation
- Heißluftsterilisation
- chemische Sterilisation
- oder andere Methoden.
Tipp: Verwendung von Einwegmaterialien
Einwegmaterialien, wie Nadeln und Griffstücke, sollten nach einmaligen Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies minimiert das Risiko einer Kreuzkontamination und stellt sicher, dass jeder Kunde mit frischen, nicht wiederverwendeten Materialien behandelt wird.
Gesetzliche Pflicht: Protokollierung und Dokumentation
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist es zwingend erforderlich, den gesamten Prozess der Aufbereitung und Sterilisation zu dokumentieren. Dazu gehören Informationen wie das Datum der Reinigung, verwendete Desinfektionsmittel.
Tattoofarben & die Tätowiermittel-Verordnung
Seit dem 4. Januar 2022 gelten neue Vorschriften für Tätowierfarben. Die Pigmente Blue 15:3 und Green 7 werden verboten. Die nationale Tätowiermittel-Verordnung (TätV) regelt die Herstellung, Kennzeichnung und Verwendung von Tätowiermitteln gemäß dem Lebensmittelgesetz(LFGB). §3 TätV umfasst beispielsweise folgende Informationen:
- Produktbezeichnung
- Herkunft
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Verwendungsdauer nach dem Öffnen.
Jeder Tätowierer sollte diese Verordnung kennen und danach handeln.
Persönliche Schutzausrüstung
Tätowierer müssen persönliche Schutzausrüstung verwenden. Dies umfasst Einweghandschuhe, Schutzkleidung und gegebenenfalls Atemschutzmasken. Ziel ist es, die Übertragung von Krankheitserregern zwischen Künstlern und Kunden zu verhindern.
Einweghandschuhe
Pflicht bei jeder Tattoo-Session, um direkten Hautkontakt zu vermeiden und vor Blutübertragung oder Hautkrankheiten zu schützen. Einmalhandschuhe sollten vor Beginn und nach Ende jeder Session entsorgt werden.
Schutzkleidung
Spezielle Kleidung. die den gesamten Körper bedeckt und leicht zu reinigen ist. Schützt vor Farbspritzern und Farbtropfen, minimiert den direkten Hautkontakt
Atemschutzmasken
Bei Bedarf erforderlich, insbesondere wenn schädliche Dämpfe oder Aerosole entstehen können. Schützt die Atemwege vor schädlichen Partikeln.
Die regelmäßige Überprüfung und ordnungsgemäße Entsorgung dieser Schutzausrüstung sind entscheidend für ihre Effektivität. Studioinhaber tragen die Verantwortung sicherzustellen, dass ausreichende Mengen an Einweghandschuhen, Schutzkleidung und Atemschutzmasken vorhanden sind, um höchste Sicherheits- und Hygienestandards zu gewährleisten.
Vorschriften für die Räumlichkeiten: Hygienische Gestaltung des Studios
Die Räumlichkeiten eines Tattoostudios müssen so gestaltet sein, dass sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Arbeitsflächen, auf denen Farben verwendet werden, sollten abwaschbar sein und regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen sind erforderlich, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Oberflächen, welche mit Kunden in Kontakt kommen, sollten (wie beim Arzt) mit Folie oder Papier-Barrieren geschützt werden. Diese kann schnell vor dem nächsten Kunden gewechselt werden.
Schulungen und Unterweisungen
Tätowierer nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zu Hygienemaßnahmen zu erhalten. Dies umfasst folgende Themen:
- die sachgemäße Handhabung von Arbeitsgeräten
- den Umgang mit Desinfektionsmitteln
- die Kenntnis von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Jugendliche im Tattoobereich: 3 Tipps zur Absicherung
Derzeit existiert in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für Tattoos. Dies resultiert aus der Schwierigkeit, exakt zu bestimmen, wann ein Jugendlicher in der Lage ist, die Risiken und Konsequenzen der oben erwähnten Form der Körpermodifikation einzuschätzen. Da Tattoos nach §223 StGB eine vorsätzliche Körperverletzung darstellen, brauchen Jugendliche unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
1. Altersnachweis
Tätowierer müssen vor der Arbeit das Alter ihrer Kunden überprüfen, idealerweise durch einen gültigen Ausweis.
2. Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Für Minderjährige ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese sollte alle relevanten Details, einschließlich der Art des Tattoos und des Studios, abdecken.
3. Dokumentation
Studioinhaber müssen eine zuverlässige Dokumentation über die Zustimmung der Erziehungsberechtigten führen. Dies kann im Falle von Kontroversen oder rechtlichen Fragen entscheidend sein.
Unterschiede in Bundesländern: Merkblatt für Betreiber
Einzelne Bundesländer haben Merkblätter für Tätowierer, die als hilfreicher Leitfaden dienen können. Hier kommst du direkt zu einer Auswahl offizieller Merkblätter für Tattoo- und Piercingstudios, herausgegeben von den Landesämtern für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Bayern | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern |
Brandenburg | Sachsen | Thüringen |
Sachsen-Anhalt | Saarland | Hessen |
Hamburg | Niedersachsen |
Fazit: Hygienevorschriften und gesetzliche Vorgaben schützen Kunden und Tätowierer
Die Einhaltung der Hygienevorschriften in Tattoostudios ist unerlässlich für die Sicherheit von Kunden und Tätowierern. Studioinhaber und Künstler sollten regelmäßig ihre Kenntnisse über die aktuellen Gesetzesbestimmungen auffrischen und sicherstellen, dass ihre Praktiken den höchsten Hygienestandards entsprechen. (ae)